Ich habe bitte folgendes Anliegen: Ich habe einen KfW 261 Kredit zugesagt bekommen für die Sanierung eines Altbaus mit dem Ziel 55 EE. Kann ich die geplante Wärmepumpe aus dieser Förderung ausklammern und für die Wärmepumpe separat eine BEG EM Förderung beantragen? Sind diese beiden Förderungen kumulierbar?
Seit 2023 ist das leider nicht mehr ohne Weiteres möglich. Nachlesen können Sie das unter anderem in Punkt 8.6 der BEG EM Richtlinie. Hier schreibt der Gesetzgeber: "Eine Kombination [der BEG EM] mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."
Das heißt: Würden Sie die Heizungsförderung zunächst beantragen und die Maßnahme durchführen, bekommen Sie Zuschüsse über die BEG EM. In einem baulich und zeitlich getrennten Vorhaben könnten Sie dann die BEG WG Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung beantragen - dann allerdings ohne EE-Klasse.
Benötigen Sie die neue Heizung zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 55 (ohne EE) funktioniert es nur auf diese Weise. Andernfalls könnten Sie auch erst auf EH 55 sanieren und später den Heizungstausch mit separater Förderung angehen.
Wir empfehlen, das mit Ihrem Energieberater zu besprechen. Der Experte kennt die individuellen Anforderungen, um mit Ihrem Gebäude die geplante Effizienzhaus-Stufe zu erreichen.