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Expertenrat

Kann ein Wohnungsbesitzer Förderung für den Fenstertausch ohne die Eigentümergemeinschaft beantragen?

Frage von J W. am 31.05.2021 

Da eine Telefonauskunft bei der BAFA so gut wie unmöglich ist, können sie mir evtl. weiterhelfen. Ein Kunde möchte in seiner Eigentumswohnung die Fenster austauschen. (10 Wohneinheiten). Kann der Kunde (über den Energieberater) den Antrag auf Zuschuss direkt bei der BAFA stellen oder muss das über den Hausverwalter laufen? Der Kunde bezahlt die Fenster selbst, nicht die Hausgemeinschaft.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass der Kunde die Fördermittel unabhängig von der Eigentümergemeinschaft beantragen kann. Im BAFA-Merkblatt heißt es dazu: "Für ein Gebäude können [...] zwei oder mehr Anträge gestellt werden für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) [...]." Da sich die förderbaren Kosten auf die Wohneinheit und nicht das Gebäude beziehen, gibt es durch den Förderantrag auch keine Beeinträchtigungen für die anderen Eigentümer.

Im Zweifelsfall ist eine zusätzliche Vollmacht bzw. eine Erlaubnis zur Sanierung erforderlich. Diese benötigen Sie beispielsweise auch als Mieter bei der Sanierung von Wohnungen und Häusern. Eine verbindliche Auskunft bekommen Sie leider nur vom BAFA direkt - entweder über das Kontaktformular oder die Rufnummer 06196 / 908-1625.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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