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Expertenrat

Kann ich die Heizung im Förderantrag nachträglich ändern?

Frage von Manfred H. am 09.08.2022 

Kann ich ca. 6 Wochen nach Antragsstellung den Typ der Wärmepumpe ändern?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist kein Problem. Sie können sich bis zum Verwendungsnachweis für eine andere Heizung entscheiden. Nur die Höhe der Förderung können Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Bestätigung) nicht mehr anpassen. Am einfachsten ist es dabei, eine Anlage aus der entsprechenden Liste förderbarer Heizungen zu wählen. Diese finden Sie hier in der Rubrik "Publikationen".

Entscheiden Sie sich für eine andere Heizung aus dem gleichen Segment und wählen ein Produkt aus oben genannter Liste, müssen Sie nichts weiter unternehmen. In allen anderen Fällen stellen Sie formlos schriftlich einen Änderungsantrag. Diesen reichen Sie über Ihr BAFA-Zuschussportal ein.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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