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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die Sanierung, obwohl wir das Haus der Tochter überschrieben haben?

Frage von Martina K. am 10.10.2021 

Können wir auch Förderung beantragen, wenn wir das von uns bewohnte Haus der Tochter überschrieben haben oder muss diese den Antrag stellen? Kann Dachsanierung zusammen mit der Wärmepumpe und Speicher sowie Speicher für die geplante Photovoltaikanlage beantragt werden oder ist jede Maßnahme einzeln zu beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Sie auch dann beantragen, wenn Sie nicht die Eigentümer des Gebäudes sind. Unter Umständen ist eine Renovierungsvereinbarung vorzulegen.

Grundsätzlich ist es auch möglich, die Mittel für alle Teilvorhaben gemeinsam zu beantragen. Beachten sollten Sie dabei allerdings, dass pro Kalenderjahr nur 60.000 Euro pro Wohneinheit an förderbaren Kosten anrechenbar sind. Übersteigen Sie diese Summe bei der Sanierung, bekommen Sie unter Umständen weniger Förderung. Daher kann es sich lohnen, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen. Die zweite Maßnahme können Sie dabei auch dann beantragen, wenn das erste Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist.

Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser ermittelt die anfallenden Kosten und zeigt den besten Weg zur Förderung auf. Um die Mittel zu beantragen, benötigen Sie die Bestätigung des Energieberaters ohnehin.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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