Können wir auch Förderung beantragen, wenn wir das von uns bewohnte Haus der Tochter überschrieben haben oder muss diese den Antrag stellen? Kann Dachsanierung zusammen mit der Wärmepumpe und Speicher sowie Speicher für die geplante Photovoltaikanlage beantragt werden oder ist jede Maßnahme einzeln zu beantragen?
Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Sie auch dann beantragen, wenn Sie nicht die Eigentümer des Gebäudes sind. Unter Umständen ist eine Renovierungsvereinbarung vorzulegen.
Grundsätzlich ist es auch möglich, die Mittel für alle Teilvorhaben gemeinsam zu beantragen. Beachten sollten Sie dabei allerdings, dass pro Kalenderjahr nur 60.000 Euro pro Wohneinheit an förderbaren Kosten anrechenbar sind. Übersteigen Sie diese Summe bei der Sanierung, bekommen Sie unter Umständen weniger Förderung. Daher kann es sich lohnen, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen. Die zweite Maßnahme können Sie dabei auch dann beantragen, wenn das erste Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist.
Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser ermittelt die anfallenden Kosten und zeigt den besten Weg zur Förderung auf. Um die Mittel zu beantragen, benötigen Sie die Bestätigung des Energieberaters ohnehin.
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