Ich habe letztes Jahr einen Antrag für eine BEG-Förderung einer Einzelmaßnahme eingereicht und Anfang Januar genehmigt bekommen. Nun meine ich, einen Fehler gemacht zu haben, da ich der Antragssteller bin, das Haus aber auf meine Frau geschrieben ist. Der Kredit für die Sanierungsmaßnahmen läuft aber auf uns beide und ist ebenfalls notariell so geschrieben. Kann die auf mich bestätigte Förderung genutzt werden oder wird das am Ende zu Problemen führen?
BEG-Fördermittel erhalten Sie auch dann, wenn Sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die beantragte und genehmigte Förderung auch erhalten. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall jedoch nur von den Experten der KfW, die Sie dazu unter der Rufnummer 0800/539-9007 erreichen. Sollte es sich um einen Zuschuss handeln, antworten die Experten des BAFA rechtlich verbindlich auf Ihre Frage. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.