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Expertenrat

Was ist zu beachten, wenn die geförderte Heizung erst ein Jahr später lieferbar ist?

Frage von Ekkehart K. am 13.04.2023 

Der Förderbescheid vom BAFA wurde im Februar 23 erteilt. Die Wärmepumpe zum Austausch gegen die Ölheizung wurde Anfang 23 bestellt und kann wegen Lieferschwierigkeiten frühestens im Frühjahr 2024 eingebaut werden. Welche Unterlagen bzw. Formulare müssen dem BAFA zwischenzeitlich zugeschickt werden, damit keine Fristen versäumt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall müssen Sie erst einmal nichts weiter unternehmen. Denn der Bewilligungszeitraum beträgt laut 9.4 der BEM-EM-Richtlinie 24 Monate. Diese Frist sollte auch Ihrem Zuwendungsbescheid zu entnehmen sein. Laufen Sie Gefahr, die Frist zu verpassen, können Sie rechtzeitig vor deren Ablauf einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dazu laden Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hoch.

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