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Expertenrat

Gilt die Deckelung der BEG-Förderung für alle Sanierungsmaßnahmen in einem Jahr?

Frage von Dirk J. am 07.12.2021 

Wird die Förderung des Heizungstausches (von Öl auf Wärmepumpe, also 45 %) auf den „Deckelungsbetrag“ in Höhe von 60.000 Euro angerechnet, sofern beispielsweise auch Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch oder die Dämmung durchgeführt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie BEG-Fördermittel für Kosten in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Lassen Sie die Heizung tauschen, die Fenster neu einbauen und das Dach oder die Fassade dämmen, gilt die Deckelung dabei für alle Maßnahmen zusammen.

Übersteigen Ihre Gesamtkosten die Deckelung, können Sie einige Sanierungsarbeiten ins nächste Kalenderjahr verschieben. Denn dann stehen Ihnen die vollen 60.000 Euro erneut zur Verfügung.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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