Vielen Dank für die ausführlichen Informationen hier auf Ihrer Seite. Eine Frage stellt sich mir dennoch: Die Deckelung mit 60.000 für Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit gilt pro Kalenderjahr? Oder gilt diese Deckelung "für immer"? Wir haben letztes Jahr die 60.000 € (damals noch KFW) für Einzelmaßnahmen in Zuge einer Wintergartenerneuerung eingereicht. Dieses Jahr würde das Dach anstehen - stehen uns daher hier noch einmal maximal 60.000€ förderfähige Summe zu? Besten Dank für Ihre Hilfe.
Ja, die Mittel der BEG-Förderung sind pro Kalenderjahr auf Kosten von maximal 60.000 Euro begrenzt. Unabhängig von der Anzahl der Anträge steht Ihnen die volle Förderung damit mehrmals zur Verfügung. Ob ein Fördervorhaben zuvor abgeschlossen wurde, spielt keine Rolle.