Wir haben mit unserem Unternehmen einen Zuschussantrag für KfW-40-EE gestellt (Nichtwohngebäude). Der Antrag wurde bewilligt. Nun möchten wir abweichend mit unserer Schwestergesellschaft das Bauvorhaben umsetzen und möchten mit dieser Gesellschaft nun einen neuen Antrag stellen. Den Verzicht auf den bestehenden Antrag erklären wir sodann ebenfalls. Wir sind hochwassergeschädigt und können bis 30.06.2022 beantragen. Bekommen wir trotz abweichendem Antragssteller ein Problem mit der Sperrfrist?
Nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)" ist die Sperrfrist einzuhalten, wenn es um das identische Investitionsobjekt sowie identische Maßnahmen bzw. die identische Effizienzgebäude-Stufe geht. Ausnahmen für den Wechsel des Antragstellers sind nicht aufgeführt.
Zu beachten ist allerdings, dass bei Neuanträgen nicht mehr alle Förderangebote zur Verfügung stehen. Betroffene des Hochwassers können demnach noch bis 30.06.2022 Zuschüsse für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf von Gebäuden der Effizienzgebäude-Stufe 40, 55 oder 55 EE beantragen. Fördermittel für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse sind wegen der hohen Nachfrage bereits komplett ausgeschöpft.
Fällt die EE-Klasse weg, handelt es sich nicht mehr um eine identische Maßnahme. Die Sperrfrist entfällt und Sie können sofort einen neuen Antrag stellen. Geht es um eine Sanierung, können Sie die Heizungsanlage ergänzend auch über die BEG-EM fördern lassen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 55 Prozent.
Wechseln Sie in die Kreditvariante, handelt es sich ebenfalls nicht um die identische Maßnahme, weshalb Sie sofort einen neuen Antrag stellen können. Für Neubauten steht Ihnen hier jedoch nur die Förderung für die Effizienzgebäude-Stufe 40 NH zur Verfügung. Im Falle einer Sanierung zum Effizienzgebäude gibt es aktuell noch keine Einschränkungen - hier bestehen die bisherigen Konditionen weiter.
Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall nach der individuellen Prüfung von Ihrem Fördergeber. Die Experten der KfW erreichen Sie dazu über die Rufnummer 0800/539 9001.