Durch die gestiegenen Material- und Handwerkerkosten wird der Einbau einer Wärmepumpe teurer als 60k€. Da die maximal förderfähige Summe der BAFA nur maximal 60k€ beträgt, frage ich mich, ob ich vom Restbetrag 20 % über die Steuer zurückholen kann?
Nein, das ist nicht möglich. Eine Doppelförderung ist in diesem Fall untersagt. Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.7 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen."
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