Kann ich einen Teil der Sanierungskosten (z. B. Heizung und Dämmung) bis zum Betrag von € 60.000 über die BAFA einreichen und den übersteigenden Teil (z. B. Fenster und Dämmung) über die Einkommenssteuer absetzen?
Sofern Sie die Kosten ein und derselben Maßnahme nicht bei verschiedenen Programmen angeben, ist die Kombination grundsätzlich möglich. So können Sie beispielsweise die Heizung über das BEG-Programm für Einzelmaßnahmen und die Dämmung über den Steuerbonus für die Sanierung fördern lassen. Wichtig sind unterschiedliche Rechnungen, aus denen die Kosten der jeweiligen Maßnahme konkret hervorgehen.
In der aktuellen Richtlinie zur BEG-Förderung heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Richtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."