Bei der BAFA-Förderung gibt es eine Deckelung von 60.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr und Wohneinheit, 600.000 € maximal. Für den Steuerbonus nach §35c EstG sind dies insgesamt 200.000 € je Objekt ohne zeitliche Bedingung. Lassen sich diese Deckelungen kombinieren? Heißt ich kann für ein EFH max. 800.000 € förderfähige Kosten in Anspruch nehmen?
Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können Sie pro Jahr Kosten von 600.000 Euro (bzw. 60.000 Euro pro Wohneinheit bei maximal 10 Wohneinheiten) anrechnen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht, allerdings wird das Förderprogramm in dieser Art nicht über die Jahre hin Bestand haben.
Nutzen Sie den Steuerbonus, können Sie 200.000 Euro an Kosten anrechnen. Die Vergünstigung bekommen Sie dann verteilt über drei Jahre. Start ist das Jahr des Abschlusses der Sanierung.
Um Kosten von 800.000 Euro für die Förderung im Einfamilienhaus anrechnen zu können, müssten Sie also 10 Jahre lang Sanierungsarbeiten im Wert von 60.000 Euro durchführen. Hinzu kämen zu Beginn Maßnahmen im Wert von 200.000 Euro für den Steuerbonus.
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