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Expertenrat

Kann ich BEG und Steuerbonus bei Eigenleistung kombinieren und wann gilt Fernwärme als erneuerbar?

Frage von Alexander W. am 20.04.2023 

1. Kann ich innerhalb BEG EM einen Antrag aus Eigenleistung und Handwerkerrechnung kombinieren?
Der Bauherr bestellt die förderfähigen Materialien oder Geräte und lässt Sie durch Handwerker einbauen.

2. Wann gilt eine Fernwärme als erneuerbar? Der Versorger BS Energy (Braunschweig) weißt in seinem Zertifikat 34,6 % regenerative Energien aus mit einem Primärenergiefaktor von 0,27.

3. Sind im Rahmen einer neuen Fußbodenheizung (Heizungsanlage ist von 2004 und bleibt zunächst bestehen) auch die Abbrucharbeiten des Bodenaufbaus förderfähig? Die Wiederherstellung des Bodenbelags ist es im Sinne der Umfeldmaßnahmen zumindest nicht, wenn ich mich nicht täusche.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Kombination von BEG- und Handwerker-Steuerbonus ist für ein und dieselbe Maßnahme nicht zulässig (Punkt 8.6 BEG-EM-Richtlinie). An ein Wärmenetz bestehen keine weiteren Anforderungen (Punkt 3.8.1 der BEG-EM-Richtlinie). Um ein Wärmenetz handelt es sich, wenn dieses mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten versorgt. Kleinere Systeme werden im BEG Gebäudenetz bezeichnet (Punkt 3 k der BEG-Richtlinie). Handelt es sich darum, muss der EE-Anteil bei mindestens 25 Prozent liegen (Punkt 3.8.1 der BEG-EM-Richtlinie).

Ob die Abbrucharbeiten ebenfalls Teil der Förderung sind, geht aus dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen des BAFAs nicht eindeutig hervor. Estricharbeiten sind hier jedoch aufgeführt. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite. Fördermittel für Bodenarbeiten bekommen Sie in diesem Zuge nur bei der BEG-WG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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