Ich habe eine komplizierte Sanierung vor mir bzw. eine spezielle Konstellation. Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses. Durch besondere Umstände (Pflege) bewohnen wir, meine Frau und ich, das Haus zusammen mit meinen Eltern. Für das Untergeschoss und den Keller besteht ein dingliches Wohnrecht, sodass eine Förderung für diesen Teil über die Steuer ausgeschlossen ist.
Ich möchte jetzt die kompletten Fenster sanieren. Ist es erlaubt, die Fenster des Kellers und des Untergeschosses in einem separaten Auftrag an den Fensterbauer über die BAFA sowie die Fenster des Obergeschosses über den Steuerbonus mit einem separaten Auftrag an den Fensterbauer abzurechnen? D.h. die Kosten sind klar getrennt, eine Rechnung für Keller und UG und eine Rechnung für OG, jedoch im selben Jahr.
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "[...] Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."
Das heißt: Trennen Sie die Maßnahmen strikt mit unterschiedlichen Aufträgen, Rechnungen etc., ist eine Kombination möglich. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass Sie Kosten nicht doppelt anrechnen.
Wir empfehlen Ihnen, sich das zuvor vom BAFA bestätigen zu lassen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" sowie "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.