Ich eigne ein Zweifamilienhaus, eine Wohnung ist eigen genutzt, eine vermietet. Ich habe staatliche Fördermittel für die energische Sanierung beantragt. Gibt es für den eigengenutzten Anteil noch Möglichkeiten für eine steuerliche Absetzbarkeit?
Diese Möglichkeit besteht. Allerdings ist eine direkte Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude in diesem Fall ausgeschlossen. Sie können beide Angebote aber für unterschiedliche Maßnahmen nutzen, wenn Sie die Kosten eindeutig trennen. Möglich ist das, indem Sie entsprechend der genutzten Förderung separate Aufträge vergeben.
Zur Verfügung stehen:
Übrigens: Ist der nicht selbst genutzte Teil des Gebäudes vermietet, können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Für weitere Informationen dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater oder zu einer Steuerberaterin aus Ihrer Region.