Wir möchten bei einer Dachsanierung den Steuerbonus nutzen. Federführendes Unternehmen ist ein Dachdecker. Zusätzlich sind Flaschner- und Rollladenarbeiten durch andere beauftragte Unternehmen notwendig. Reicht zur Bewilligung des Steuerbonus die Fachunternehmerbescheinigung des Dachdeckers, wenn dieser die Gesamtkosten in der Bescheinigung aufführt?
Unternehmen dürfen Arbeiten nur dann ausführen und mit einer Fachunternehmererklärung bestätigen, wenn es sich dabei um Leistungen aus dem jeweiligen Gewerk des Fachunternehmens handelt. Bei unterschiedlichen Arbeiten sind daher aller Voraussicht nach mehrere Erklärungen für den Steuerbonus für die Saneirung nötig - so zum Beispiel bei einer Dachdämmung und dem Austausch der Fenster inklusive der Rollladen am Dach. Alternativ kann auch ein Energieberater die Bescheinigung komplett ausfüllen.
Eine Vorlage finden Sie hier: Muster-Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens