Expertenrat

Kann ich den Bewilligungszeitraum bei der BAFA-Förderung verlängern?

Frage von Markus G. am 28.10.2022 

Nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheids der BAFA hat man 12 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Kann man bei der BAFA auf Kulanz hoffen oder die Umsetzungsfrist verlängern, wenn die Umsetzung sich durch Lieferschwierigkeiten (Wärmepumpe) oder lange Wartezeiten (Termin Bohrung Erdsonde) verzögert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist kein Problem. Sie können den Bewilligungszeitraum ohne Weiteres verlängern. Laut BEG-EM-Richtlinie liegt die Befristung erst einmal bei 24 Monaten. Haben Sie die Verzögerung nicht zu verantworten, können Sie die Frist auf Antrag um weitere 24 Monate verlängern lassen. Nachzulesen ist das unter Punkt 9.4.1. der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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