Ich möchte meine Kellerdecke dämmen. Muss ich in Bezug auf Brandschutz im Technikraum etwas beachten? Ich habe im Internet gelesen, dass man bei Öl- und Gas-Heizungen Rockwool-Dämmung verwenden soll. Aber ist das auch bei einer Luft-Wärmepumpe der Fall?
Erhöhte Anforderungen gibt es hier in der Regel nicht, da von einer Wärmepumpe bis zu einer Leistung von 50 kW nach Muster-Feuerungsverordnung grundsätzlich keine höhere Brandgefahr ausgeht. Bei der Kellerdeckendämmung haben Sie also freie Wahl. Steinwolle hat den Vorteil, dass sie nicht brennbar ist und bei einem Brand auch nicht von der Decke tropft. Letzteres könnte bei Materialien aus Kunststoffen passieren.
Anforderungen an den Brandschutz gehen im Allgemeinen aus der Bauordnung des Landes hervor. Die Musterbauordnung fordert dabei, feuerhemmende Kellerdecken in der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie feuerbeständige Decken in der Gebäudeklasse 3 bis 5.