Gibt es Einschränkungen bei Dämmstoffen für die Kellerdecke bei Mehrfamilienhäusern bezüglich des Brandschutzes?
Nach Musterbauordnung müssen Decken von Kellerräumen je nach Gebäudeklasse feuerhemmend (Klasse 1 und 2) oder feuerbeständig (Klasse 3 bis 5) sein. Da Mehrfamilienhäuser meist in die zweite Kategorie fallen, gelten im Vergleich zu Ein- und Zweifamilienhäusern erhöhte Brandschutzanforderungen. Diese erfüllen Sie beispielsweise mit Mineralwolle (Stein- oder Glaswolle), die der Baustoffklasse A1/A2 entspricht und somit nicht brennbar ist. Verwenden Sie Dämmstoffe auf Kunststoffbasis, ist zu beachten, dass diese zwar schwer entflammbar sind, bei hohen Temperaturen aber von der Decke tropfen können.
Welche Vorgaben in Ihrem Gebäude gelten, erfahren Sie aus der Bauordnung Ihres Landes oder von einem Fachplaner oder -handwerker aus Ihrer Region. Kontaktdaten und Angebote von Letzteren bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten. Dieses können Sie auch nutzen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Denken Sie daran, dass der Staat eine Förderung für die Kellerdeckendämmung vergibt. Ist diese stark genug, erhalten Sie dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Kosten. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung der Kellerdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.