Ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit jeweils Gasetagenheizungen (4). Jetzt ist eine Gastherme defekt und muss ausgetauscht werden. Da alle an einem Schornstein hängen und der Gesetzgeber nur noch Brennwertthermen vorschreibt, muss ich jetzt alle 4 Thermen auf einmal per sofort austauschen. Ist dem so? Oder gibt es eine Ausnahmeregelung, sodass eine neue Gastherme eingebaut werden kann?
Mit der Ökodesignrichtlinie verbietet der Gesetzgeber die Herstellung weniger effizienter Niedertemperaturheizungen. Altbestände dürfen nach wie vor verkauft und auch eingebaut werden. Geht es um eine Gasetagenheizung im Mehrfamilienhaus, dürfen Hersteller auch Niedertemperaturheizungen weiterhin produzieren. Die Ausnahme schützt davor, dass bei dem Defekt eines Kessels, alle Heizgeräte am Schornstein auf einmal getauscht werden müssen.
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