Wie erstelle ich die BzA bei einem Doppelhaus? Beide Häuser haben je eine Hausnummer, aber einen gemeinsamen Heizungsraum. Welche Hausnummer gebe ich in der BzA an? Kann ich zwei gleichzeitig angeben? Die Wohnfläche und Wohneinheiten zähle ich von beiden Häusern zusammen?
Sind die Häuser nach GEB- und Fördervorgaben als ein Haus zu werten, lässt sich auch die BzA entsprechend ausstellen. Die Hausnummer können Sie dann gemeinsam angeben (13/14). Eine Entscheidung, ob es sich um ein oder um zwei Häuser handelt, können Sie nach folgenden Kriterien treffen:
Kommen Sie nach dem Durchgehen der Punkte zu dem Schluss, dass es sich um zwei Gebäude handelt, ist die BzA für jedes Haus einzeln auszustellen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, empfehlen wir Ihnen hier den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9002.