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Expertenrat

Wie ermittelt der Energieberater die förderfähigen Kosten für eine BEG- oder KfW-Förderung?

Frage von Ella S. am 14.10.2022 

Ich habe Fragen zur BzA. Ist schon was her, dass der Energieberater diese erstellt hat. Aus welchen „Daten“ entnimmt er die „Förderfähigen Kosten“?. (S.2, BzA) Klar ist von mir unterzeichnet - aber ich kann mich nicht entsinnen, eine Kostenaufstellung dazu gemacht zu haben. Meine nur, ich hätte mal die Gesamtkosten des Bauvorhabens mitgeteilt. Müssen die Kosten dem Energieberater in Form von Rechnungen vorgelegt werden?

Und nur die über die tatsächliche Kreditsumme des KfW-Darlehens oder über den gesamten angegebenen Betrag der förderfähigen Kosten? Die Summe des KfW-Darlehens weicht von den förderfähigen Gesamtkosten ab (ist viel geringer) und ich habe aus dem Grund auch in Summe bisher keine Rechnung in Höhe des förderfähigen Gesamtbetrages zusammen.

Die Rechnungen reiche ich ja auch bei der Bank ein und diese zahlt dementsprechend aus. Ohne Rechnung keine Auszahlung KfW. Bin um Antworten dankbar!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich basieren die Angaben auf einer Kalkulation oder einer Kostenschätzung. Lag diese nicht vor, hat der Energieberater diese mit Richtpreisen unter Umständen auch selbst erstellt. Die etwas höhere Schätzung lässt dabei Luft, wenn es um die Beantragung von Fördermitteln geht.

Die tatsächlichen Kosten weisen Sie nach Abschluss aller Arbeiten mit einer Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Energieberater nach. Die darin aufgeführte Summe ist relevant für die Förderung und ausschlaggebend für die Höhe des Tilgungszuschusses, der nach Abschluss der Sanierung gewährt wird.

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