Wir wohnen in einem Altbau und heizen mit Öl. Es gibt allerdings keine Zentralheizung, sondern einzelne Ölöfen in 3 Zimmern. Wir haben eine 5-Z KDB Wohnung (109 qm) im Erdgeschoss. Die Rückseite des Hauses ist nur Backstein, von innen ist auch keine Isolierung, die Fenster sind aus den frühen 80er Jahren. Die Wände zum Treppenhaus sind zu einem großen Teil nur Pressspannplatten mit Tapete drauf. Die Hauseingangstüre schließt nicht richtig und ist aus den 60er Jahren. Die Kellerdecke besteht aus Bimssteim und ist nicht gedämmt. Die Zimmerdecken bestehen aus Holz.
In den Räumen wird es nur sehr schwer warm und wir haben alleine im letzten Winter (der ja sehr mild war) über 3.000 Liter Heizöl gebraucht. Dieses müssen wir als Mieter selbst bestellen und bezahlen. Wie verhält es sich jetzt mit dem neuen Gesetz zum Thema Co2. Wie kann ich meinen Vermieter da in Anspruch nehmen?
Auch wenn der energetische Zustand vermutlich nicht hoch ist, besteht hier aller Voraussicht nach keine Sanierungspflicht. Ihr Vermieter ist jedoch dazu verpflichtet, die CO2-Abgaben anteilig zu übernehmen. Kaufen Sie den Brennstoff selbst, müssen Sie hier leider auch selbst tätig werden.
Dazu benötigen Sie die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge in kWh (Verbrauchte Menge in Liter x 9,8 kWh/Liter). Das Ergebnis multiplizieren Sie mit dem Emissionsfaktor (0,266 kg/kWh für Heizöl), bevor Sie alles durch die Wohnfläche dividieren. Sie erhalten den CO2-Ausstoß pro m², den Sie mit den entsprechenden CO2-Kosten multiplizieren. Letztere finden Sie in der Rechnung des Lieferanten.
Welchen Anteil der CO2-Kosten Ihr Vermieter übernehmen muss, hängt von der Effizienz Ihres Gebäudes ab. Der Gesetzgeber hat dazu ein 10-Stufenmodell eingeführt, das in der Anlage zum Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten enthalten ist.
Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind in § 6 Abschnitt 2 des Gesetzes geregelt. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen auch im Beitrag "Update: Mieter und Vermieter teilen CO2-Preis ab 2023" zusammengestellt.