Wir wohnen in einem DDR-Altwohnblock aus den 60er-Jahren im Dachgeschoss. Der Dachboden ist frei zugänglich und nicht beheizt. Ist der Vermieter verpflichtet, den Dachboden zu dämmen? Wir heizen ja nur für den Dachboden und haben völlig überteuerte Heizkosten.
In diesem Fall gilt eine Dämmpflicht für den Dachboden. In § 47 GEG heißt es dazu: "Eigentümer eines Wohngebäudes [...], müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt."
Das heißt: Erfüllt weder das Dach noch der Dachboden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02, ist die Dämmung Pflicht. Um den Mindestwärmeschutz zu erreichen, genügen allerdings schon wenige Zentimeter Dämmung. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das prüfen und bestätigen.