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Expertenrat

Ist in unserem Mietshaus eine Dämmung am Dachboden Pflicht?

Frage von Denise W. am 16.12.2020 

Wir wohnen in einem Mietshaus mit 4 Parteien. Das komplette Dachgeschoss wird von allen Mietern als Trockenraum für Wäsche genutzt. Weder das Dach (nur eine Folie unter den Dachschindeln) noch die obere Geschossdecke ist gedämmt. Sowohl unsere als auch die Wohnung unserer Nachbarin, die sich direkt unter diesem Dachgeschoss befindet, heizen sich im Sommer extrem auf (Spitzenwert in der Wohnung 2019 war 34 Grad) und kühlen im Winter innerhalb kürzester Zeit stark aus. Muss hier der Vermieter nicht eigentlich eine Dämmung des Daches oder der oberen Geschossdecke vornehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Dachbodendämmung in § 47, sofern die Decke zum unbeheizten und frei zugänglichen Dachgeschoss die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllt. Dafür genügen in der Regel wenige Zentimeter Dämmung. Sind diese nicht vorhanden, muss Ihr Vermieter den Dachboden dämmen. Alternativ kann er auch das Dach mit einer Dämmung versehen.

Wir empfehlen die Beratung durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale. Dieser kann die Situation vor Ort begutachten und feststellen, ob die Dämmpflicht tatsächlich besteht. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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