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Expertenrat

Lassen sich die Kosten der gesetzlich geforderten Dachbodendämmung auf die Mieter umlegen?

Frage von Johann E. am 27.11.2021 

Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Der Hausbesitzer ist in der Pflicht, dies auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift. Hat hier der Eigentümer bzw. Vermieter eines Hauses die Kosten zu tragen, oder kann er dies auf die Miete umlegen, obwohl es sich um eine Sanierungspflicht und eigentlich nicht um eine "Modernisierung" handelt? Wer kann hier exakte Auskunft geben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Dachbodendämmung spart Energie ein und gilt somit nach § 555b BGB als Modernisierungsmaßnahmen (im Speziellen als energetische Modernisierung). Die dabei anfallenden Kosten lassen sich demnach anteilig auf die Miete umlegen. Wichtig ist jedoch, dass Vermieter ein genau vorgegebenes Prozedere einhalten. Sie müssen die Maßnahme beispielsweise mindestens 3 Monate im Voraus ankündigen und die anfallenden Kosten klar darstellen. Hierbei muss erkennbar sein, ob Fördermittel genutzt werden. Außerdem sind die anfallenden Instandhaltungskosten herauszurechnen.

Individuelle Antworten bekommen Sie von einem Fachanwalt für Mietrecht. Alternativ können Sie sich als Mieter an einen Mieterschutzbund und als Eigentümer an einen regionalen Haus- und Grundbesitzerverein wenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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