x
Expertenrat

Welche KfW-Anforderungen an die Zwischensparrendämmung gibt es?

Frage von Volker W. am 28.06.2013 

Ich habe eine Frage zur konstruktiven Begrenzung der Dachdämmung nach EnV 2009: Gilt diese konstruktive Grenze auch für die KfW-Dämmanforderungen bei der Zwischensparrendämmung?

Antwort von Matthias Dörr 

Bei der KfW-Förderung gelten schärfere Anforderungen an die Dachdämmung als in der EnEV 2009. Um eine Förderung zu erhalten, muss beim Steildach ein U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreicht werden.


Ausnahmen gibt es lediglich bei denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz. Dazu schreibt die KfW in ihren technischen Mindestanforderungen: "Ist die Möglichkeit zur Wärmedämmung eines Daches durch die Vorgaben des Denkmalschutzes oder durch die Anforderungen an besonders erhaltenswerte Bausubstanz begrenzt, so gilt die Bauteilanforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,040 W/(m K)) eingebaut wird."

Die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung finden Sie im Merkblatt der KfW.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo