Ich habe eine Frage zur konstruktiven Begrenzung der Dachdämmung nach EnV 2009: Gilt diese konstruktive Grenze auch für die KfW-Dämmanforderungen bei der Zwischensparrendämmung?
Bei der KfW-Förderung gelten schärfere Anforderungen an die Dachdämmung als in der EnEV 2009. Um eine Förderung zu erhalten, muss beim Steildach ein U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreicht werden.
Ausnahmen gibt es lediglich bei denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz. Dazu schreibt die KfW in ihren technischen Mindestanforderungen: "Ist die Möglichkeit zur Wärmedämmung eines Daches durch die Vorgaben des Denkmalschutzes oder durch die Anforderungen an besonders erhaltenswerte Bausubstanz begrenzt, so gilt die Bauteilanforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,040 W/(m K)) eingebaut wird."
Die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung finden Sie im Merkblatt der KfW.