Ich habe vor 3 Jahren ein Haus Bj. 1942 gekauft. Der Voreigentümer hat das Dach gedämmt (nicht den Dachgeschossboden). Muss ich nach EnVO 2014 einen bestimmten Durchgangswert einhalten, damit die Dämmung als ausreichend gilt, oder gilt die EnVO 2014 als erfüllt, weil schon gedämmt wurde?
Falls Ihre Frage auf die Nachrüstpflicht zur Dachbodendämmung in der EnEV 2014 abzielt: Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn das Dach schon gedämmt ist. Sie müssen jetzt also keinen bestimmten U-Wert nach EnEV 2014 einhalten.