In einer Wohnanlage wurde die letzte Geschossdecke bereits EnEV 2013 gedämmt. Die ET haben jetzt beschlossen das ganze Dach zu erneuern. Reicht die Dämmung der letzten Geschossdecke oder muss das neue Dach zusätzlich gedämmt werden?
Die seit dem 01. Mai 2014 geltende neue Energieeinsparverordnung – kurz EnEV 2014 – sieht für oberste Geschossdecken vor, dass sie bis zum 31.12.2015 gedämmt sein müssen. Da die oberste Geschossdecke Ihres Hauses bereits nach den Anforderungen der alten EnEV gedämmt wurde, muss an Ihrem Gebäude eigentlich nichts mehr in dieser Hinsicht gemacht werden. Es sei denn, bei der geplanten Kompletterneuerung des Daches wird auch die Nutzung des Dachbodens geändert. Soll er für Wohnungen etwa ausgebaut werden oder ein späterer Dachausbau vorbereitet werden, dann müsste allerdings das neue Dach nach den Anforderungen der aktuellen EnEV gedämmt werden.