Unsere oberste Geschossdecke wurde 2008 mit Klemmfilz (160 mm WLG 035) gedämmt. Nun steht in 2017 ein neues Dach an. Muss dieses gedämmt werden?
Die Anforderungen der EnEV zur Dämmung des Daches bei einer Sanierung (Anlage 3 Abschnitt 4) beziehen sich auf Dachflächen beheizter oder gekühlter Räume. Mit der Dämmung der obersten Geschossdecke gehen wir davon aus, dass das darüberliegende Dachgeschoss unbeheizt ist. Das Dach muss also nicht gedämmt werden.
Planen Sie später einen Ausbau des Dachraumes, wird die Dämmung dann erforderlich.
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