Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, ob man bei einer Dach-Neueindeckung (2-Fam.-Haus, Baujahr 1978) trotz Vorliegen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 (oberste Geschossdecke ist bis dato nicht gedämmt!) nach den aktuell geltenden Vorschriften das Dach zusätzlich dämmen muss oder nur die oberste Geschossdecke bzw. kann man auch darauf verzichten wegen des vorliegenden Mindestwärmeschutzes?
Wenn der Dachraum nicht beheizt wird, müssen Sie bei der Dacheindeckung nicht dämmen. Und wenn Ihre oberste Geschossdecke (oder alternativ das Dach) die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt, muss auch diese nicht gedämmt werden. Wenn Sie allerdings in den nächsten Jahren eventuell einen Dachausbau planen, sollten Sie die Gelegenheit der Neueindeckung nutzen und gleichzeitig eine Dachdämmung einbauen lassen.