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Expertenrat

Wir haben unseren Dachboden ausbauen lassen. Ist die Ausführung korrekt?

Frage von Dierck S. am 17.06.2021 

Wir haben im EFH unseren Dachboden von einem Zimmereibetrieb ausbauen lassen. Bezüglich der fachgerechten Ausführung habe ich inzwischen Zweifel und hoffe, dass diese unbegründet sind. Der Aufbau von außen nach innen: 1. Dachziegel, 2. Lattung, 3. stark beschädigte Gitternetzfolie von 1992, 4. flexible Holzweichfaser-Zwischensparrendämmung, 5. Lattung mit 4 cm flexiblen Holzweichfaserdämmplatten dazwischen, darauf dann 6. OSB 3 an den Stößen verklebt und mit 7. GK-Platten aufgeschraubt und verspachtelt.

Soweit i.O.. ABER die OSB sind im Drempel nicht bis zur Fußpfette verlegt. Es bleiben umlaufend ca. 3 cm hohe Spalten, wo direkt die Dämmung (durch die Steckdosenbohrungen im Drempel) sichtbar ist. Die OSB sind oben bis 15 cm "fast" an die Firstpfette und dann mit Abstand zur Firstpfette unterhalb waagerecht ein ca. 35 cm breiter Streifen OSB mit GK beplankt.

Ob oberhalb der Firstpfette gedämmt wurde, ist nicht bekannt. Unterhalb der Firstpfette ist Gitternetzfolie verlegt, durch die sich die Firstpfette ertasten lässt.

Geplant ist, in die "35 cm" breite Deck, normale Einbaustrahler durch 68 mm Bohrungen einzubauen. Die Steckdosen durchdringen ebenfalls die GK/OSB-Lage. Im weiteren Teil des Daches, einem nicht mehr zugänglichen Erkerüberbau sowie Decken der Wohnräume vom unteren Geschoss, gibt es noch eine durch Lampenöffnungen und Kabel beschädigte PE-Folie.

Die Firma habe ich auf die "Öffnungen" angesprochen. Diese seien gewollt, da im Altbau ohnehin keine dampfdichte Ausführung möglich sei. Es handle sich bei der Verlegeart der OSB auch nicht um eine Dampfsperre, sondern um eine Dampfbremse, bei der Öffnungen dieser Art, also auch Steckdosen und Einbaustrahler im OSB, unproblematisch seien. Wie ist ihre Meinung dazu?

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Ihre Zweifel hinsichtlich der fachgerechten Ausführung des Dachbodenausbaus sind leider berechtigt. Es gehört ganz sicher nicht zum Stand der Technik, wenn der ausführende Betrieb seine Ausbauten mit „Öffnungen“ hinterlässt und diese für gedämmte Konstruktionen im Dachgeschossbau auch noch für sinnvoll hält. Denn Luftleckagen, durch die warme Raumluft in eine gedämmte Konstruktion gelangen kann, führen dazu, dass es infolge Tauwasserbildung zu Feuchteschäden kommen kann. Dies gilt für alle Öffnungen (Luftleckagen), auch für Steckdosen (luftdichter Einbau!) oder eingebaute Leuchten (Einbau in einer separaten Installationsebene möglich).

Schon der gewählte Schichtenaufbau ist kritisch zu bewerten, da eine Gitternetzfolie von 1992 meiner Meinung nach als dampfdicht einzuschätzen ist. In einem solchen Fall ist raumseitig eine Dampfbremse mit feuchtevariablen Eigenschaften einzubauen, die auch eine Rücktrocknung zulässt. Sie ist nach dem Stand der Technik lückenlos und luftdicht auf der warmen Seite der Konstruktion einzubauen. Die feuchtevariable Dampfbremse nimmt damit eine der wichtigsten Funktionen in gedämmten Konstruktionen war. Eine OSB-Platte stellt zwar eine diffusionsbremsende Schicht dar, sie behindert jedoch die sommerliche Rücktrocknung.

Leider gelten für bauliche Maßnahmen im Altbau bezügliche der Herstellung der Luftdichtheit nach dem Gebäudeenergiegesetz keine expliziten Vorschriften. Allerdings legt die DIN 4108-7:2011-01 Anforderungen an die Einhaltung der Luftdichtheit fest. Somit gehören die dort hinterlegten Grundsätze luftdichten Bauens zum anerkannten Stand der Technik, sodass die erbrachte Leistung eines Ausführenden den Regeln der DIN entsprechen sollte. Das ist jedoch nur bindend, wenn die DIN-gerechte Ausführung zum Vertragsbestandteil gemacht wird. Wird eine Maßnahme dagegen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert, wird die Erbringung der Planung der Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) und die Einhaltung des Konzeptes auf der Baustelle sogar gefordert. Hieraus ist zu entnehmen, welche Bedeutung einer luftdichten Ausführung von gedämmten Ausbauten beigemessen wird.

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