Frage als Mieter gegen die Vermieterin. Die Heizungs-Erneuerung nach 30 Jahren wurde nicht erfüllt und das Dach ist ungedämmt. Die Kosten der Heizung sind deutlich zu hoch.
Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn Sie bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region.
Die Dämmung des Daches ist ohne weitere Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zwar müssen Eigentümer von oben frei zugängliche Decken zu unbeheizten Dachräumen dämmen (alternativ ist die Dachdämmung möglich). Erfüllen die Bauteile bereits die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz (wenige Zentimeter Dämmung sind ausreichend), gibt es aber auch hier eine Ausnahme. Ob diese in Ihrem Fall greift, erfahren Sie nach einer Prüfung durch einen Energieberater aus Ihrer Region.
Unser Tipp: Schlagen Sie eine geförderte Energieberatung vor. Diese zeigt Einsparpotenziale auf, mit denen sich auch der Wert der Immobilie erhalten bzw. steigern lässt. Unter Umständen ist das ein Argument für Ihre Vermieterin.