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Expertenrat

Muss ich bei einer Sanierung das Dach dämmen, wenn die oberste Geschossdecke bereits gedämmt ist?

Frage von Peter H. am 11.02.2019 

Ich plane eine Neueindeckung des Dachs. Das Wohnhaus wurde 1978 gebaut. Ist es richtig, dass ich keine zusätzliche Dachdämmung (Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung) benötige, wenn die oberste Geschossdecke gedämmt ist bzw. der Mindestwärmeschutz erfüllt wird? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Dämmpflicht fürs Dach gilt nach § 9 Absatz 1 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nur für Arbeiten in beheizten oder gekühlten Räumen. Ist das Dachgeschoss unbeheizt, greift der Punkt also nicht. In solch einem Fall sind Sie nach § 10 der EnEV allerdings zum Dämmen frei zugänglicher oberster Geschossdecken verpflichtet. Das ist allerdings auch nur dann der Fall, wenn die Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht erfüllt. Sind Sie sich unsicher, bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.

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