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Expertenrat

Muss ich das Dach nach aktueller Gesetzgebung dämmen?

Frage von Runhild M. am 15.06.2022 

Ich bewohne eine Maisonette-Wohnung in einem Altbremer Haus mit vier Wohnungen. Das Dach weist einen U-Wert von O,4 W/m²K auf. Ist es richtig, dass das Dach, weil es ja keine Zwischengeschossdecke gibt, lt. GEG einen U-Wert von 0,24 W/m²K haben müsste und ich als Eigentümerin gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Recht auf eine Dämmung habe, mit der der vorgeschriebene U-Wert von 0,24 W/m²K erreicht wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Dachdämmung nur bei Ersatz oder Neuaufbau der Dacheindeckung inklusive der darunter liegenden Lattung und Verschalung. Ausnahmen bestehen dabei, wenn die Sanierung weniger als 10 Prozent der Dachfläche betrifft, die Dämmschichtdicke technisch begrenzt ist oder wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.

Das heißt: Erfolgt eine Sanierung, wie oben beschrieben, sind die GEG-Vorgaben aller Voraussicht nach einzuhalten. Ohne eine entsprechende Sanierung besteht in Ihrem Fall keine Dämmpflicht.

Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke ist hier gesondert zu betrachten. Diese gilt nach GEG, wenn eine frei zugängliche Decke zum unbeheizten Dachraum den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 noch nicht erfüllt. Dazu genügen in der Regel wenige Zentimeter Dämmung, die auch in der Dachfläche liegen dürfen. Aus dieser Vorgabe geht jedoch keine Pflicht zur Dachdämmung hervor (§ 47 GEG).

Streben Sie eine Sanierung an, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Dämmpflicht, was aus der Ferne leider nicht möglich ist. Der Energieberater zeigt außerdem die Vorteile der Maßnahme auf und hilft bei der Argumentation.

Wichtig zu wissen: Lassen Sie die Maßnahme durchführen, erhalten Sie eine attraktive Förderung für die Dachdämmung (U-Wert von 0,14 W/m²K vorausgesetzt). Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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