Frage von Joachim K. am 06.08.2024 Ich habe im Juni 2023 eine ETW gekauft. Das Baujahr des Gebäudes ist 1994. im Winter musste ich feststellen, dass das Dach im ausgebauten Dachgeschoss nicht oder nicht ausreichend gedämmt ist. Meine Fragen: Besteht eine Dämmpflicht? Kann ich den Vorbesitzer in Regress nehmen?
Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Eine Dämmpflicht am Dach besteht nur dann, wenn Arbeiten daran durchgeführt werden. Auslösende Tatbestände sind dabei:
- der Ersatz oder der Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen
- das Aufbringen oder die Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder der Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von Wänden (gilt für Abseiten/Drempel)
- das Aufbringen oder die Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder der Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken
- der Ersatz einer Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen) bei Flachdächern
Wurde keine dieser Maßnahmen durchgeführt, ist die Dämmung nicht vorgeschrieben. Nachlesen können Sie das in Anlage 7 des GEG.