x
Expertenrat

Ist die Dachdämmung für den neuen Eigentümer Pflicht, wenn ich mein 250 Jahre altes Haus verkaufe?

Frage von Susanne B. am 26.01.2015 

Ich möchte mein ca. 250 Jahre altes Reetdachhaus verkaufen. Es steht nicht unter Denkmalschutz. Muss der neue Eigentümer das Dach dämmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, es gibt keine Dämmpflicht für das Dach. In der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 sind allerdings einige Nachrüstpflichten vorgeschrieben, die bei einem Eigentümerwechsel greifen können:

  • Das ist einmal die Dämmung der obersten Geschossdecke: Wenn der Dachraum unbeheizt ist, muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn sie und das Dach nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen. So eine Dachbodendämmung kann aber auch in Eigenregie umgesetzt werden.
  • Zweitens kann eine Erneuerung der Heizung nötig sein. Alte Öl- und Gasheizungen (Standard- und Konstanttemperaturkessel) dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind.
  • Ungedämmte Warmwasser- und Heizungsleitungen im kalten Keller müssen gedämmt werden.

Der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, diese Nachrüstverpflichtungen umzusetzen. Hier finden Sie alle Nachrüstpflichten im Überblick.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo