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Expertenrat

Ist die Dachdämmung Pflicht bei einem Haus von 1957?

Frage von Michael M. am 13.12.2022 

Bestehen Vorschriften zum Dämmen eines Daches von einem Haus von 1957?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zur Dachdämmung verpflichtet sind Sie immer dann, wenn Sie bei beheizten oder gekühlten Räumen:


  • Dachflächen ersetzen oder erstmalig neu einbauen
  • bei einem Schrägdach die Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen erneuern
  • bei einem Flachdach eine Abdichtung, die das Gebäude flächig wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzen

Gilt die Dämmpflicht, ist ein U-Wert von 0,24 W/m²K (bei Flachdächern 0,20 W/m²K) zu erreichen. Im Falle einer Zwischensparrendämmung genügt es jedoch, die Sparrenzwischenräume mit Dämmstoffen der WLG 035 vollständig auszufüllen. Kommen einblasfähige Dämmstoffe oder Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz, genügt die Wärmeleitgruppe 045.

Von der Dämmpflicht befreit sind Sie immer dann, wenn das Dach nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist oder weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche von der Sanierung betroffen sind.

Ohne einen der oben genannten Tatbestände ist die Dachdämmung grundsätzlich keine Pflicht. Nachlesen können Sie das in § 48 und Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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