Bei uns im Mehrfamilienhaus wurde im November 2023 die Ölheizung durch eine neue klassische Gasheizung ersetzt. Gibt es eine gesetzliche Auflage bzw. Vorschrift, dass das Hausdach in diesem Zusammenhang spätestens nach 2 Jahren Einbau der Heizungsanlage erneuert werden muss? Wir haben bei diesem keine Förderung erhalten.
Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten Geschossdecke Pflicht sein, wenn diese von oben frei zugänglich und bisher nicht gedämmt (es genügen wenige Zentimeter) ist. Eine Ausnahme besteht, wenn das Dach über eine Mindestdämmung verfügt oder Sie das Dach ohnehin dämmen.