Mein ZFH wurde 1982 fertiggestellt und das Dach wurde mit 10 cm Dämmwolle mit Alu gedämmt. Meine Fragen:
1. Wenn ich das Dach neu eindecken lasse, muss ich die Dämmung nach GEG nicht verstärken, da eine Dämmung besteht?
2. Die Sparren sind 12 cm hoch. Wenn ich die Dämmung ohne weitere Änderungen am Dachstuhl austauschen will, welches Material/Produkt könnte ich hierfür verwenden, um eine optimale Dämmung zu erzielen?
Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche Dämmung einbringen. Wir gehen davon aus, dass Sie die Vorgaben noch nicht erfüllen. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das prüfen und bestätigen.
In allen anderen Fällen gibt es eine Ausnahme, wenn die Einbaustärke technisch begrenzt ist. Sind die Sparren nicht höher oder aufdoppelbar, können Sie daher eine Dämmung der WLG 035 so stark wie möglich einbauen (hier max. 12 cm).
Besteht eine Dämmpflicht und die Maßnahme rechnet sich auf lange Sicht nicht, können Sie nach § 102 GEG auch eine Befreiung beantragen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.
Für die Zwischensparrendämmung empfiehlt sich dabei vor allem ein mineralischer Dämmstoff. So kommen üblicherweise klemmfähige Matten aus Glas- oder Steinwolle zum Einsatz, die mit einer Wärmeleitfähigkeit von bis zu 0,032 W/mK einen guten Wärmeschutz bieten.
Es gibt zwar auch Dämmstoffe mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit (zum Beispiel PUR/PIR-Hartschaumplatten), diese eignen sich aber eher weniger für die Dämmung zwischen den Sparren.
Kombinieren Sie Zwischen- und Untersparrendämmung und kommen auf einen U-Wert von 0,14 W/m²K, bekommen Sie sogar eine Förderung für die Dachdämmung, einschließlich Eindeckung. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.