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Expertenrat

Muss ich das Dach dämmen, wenn ich eine Wohnung im Zweifamilienhaus kaufe?

Frage von Julian H. am 03.06.2024 

Ich plane aktuell den Kauf einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Wenn ich richtig informiert bin, müsste durch den Kauf der Wohnung auch das Dach gedämmt werden, korrekt? Das Dach des Objekts (Baujahr 1988) wurde 2005 mit 5 cm Steinwolle gedämmt. Das reicht wahrscheinlich nicht aus, um die GEG-Anforderungen zu erfüllen, oder?

Der aktuelle Besitzer der zweiten Wohnung im Gebäude stimmt einer Dachsanierung nicht zu. Kann doch dann aber nicht sein, dass mir evtl. eine saftige Strafe auferlegt wird, obwohl ich das Dach gar nicht sanieren kann, oder?

Ein zusätzlicher Punkt: Ich habe gehört, dass es aufgrund verschiedener Umstände (z.B. Schimmelgefahr bei älteren Gebäuden, wenn man das Dach derart dämmt, oder bei nicht-vorhanden-sein von genügend Platz für eine dickere Dämmung) "eine Ausnahme bekommt" und das Dach entsprechend nicht sanieren muss. Ist da etwas Wahres dran?

Gäbe es ggf. noch andere Optionen, die für mich relevant wären?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Pflicht zur Dachdämmung gibt es nur dann, wenn Sie auch Arbeiten am Dach durchführen und etwa das Dach neu eindecken. Der Kauf einer Wohnung (Eigentümerwechsel) führt hingegen nicht zu einer verpflichtenden Dachdämmung.

Möglicherweise müssen Sie den Dachboden dämmen, wenn dieser die Vorgaben zum Mindestwärmeschutz bisher nicht erfüllt und der Dachraum frei zugänglich sowie unbeheizt ist. Dazu genügen in der Regel aber weniger Zentimeter Dämmstoff. Außerdem gibt es in Ein- und Zweifamilienhäusern, von denen ein Eigentümer eine Wohnung schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt hat, eine Ausnahme. In diesem Fall greift die Pflicht zur Dachbodendämmung nicht. Nachlesen können Sie das in § 47 GEG sowie in § 48 i. V. m. Anlage 7 GEG.

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