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Expertenrat

Gilt bei der Neueindeckung unseres Dachs der EnEV-Passus zur Zwischensparrendämmung bei begrenzter Sparrenhöhe?

Frage von Gerd L. am 02.02.2015 

Wir beabsichtigen ein Mehrfamilienhaus (6 Wohneinheiten ) mit neuen Dachpfannen eindecken zu lassen. Das Haus ist in den 60er Jahren erbaut worden und das Dach ist renovierungsbedürftig. Im Dachgeschoss wurde im Jahr 1996 eine Wohnung ausgebaut und wurde seinerzeit mit einer ca. 10 cm dicken Isolierschicht aus Glas / Mineralwolle als Zwischensparrendämmung versehen. Als neue Isolierung soll eine Mineralfaser Zwischensparrendämmung WGL 35 in größtmöglicher Dicke (begrenzt durch die Sparrenhöhe) eingebaut werden entsprechend nachfolgender Aussage:

"Ist bei einer Zwischensparrendämmung der Platz begrenzt, gelten die Anforderung der EnEV 2014 als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Schichtdicke des Dämmstoffs (mindestens WLG 035) eingebaut wurde. Weitere Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Häuser."

Meine Frage ist: Ist dieser  Passus auch für die o.g. Renovierungsmaßnahme anzuwenden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, die Aussage gilt auch für Ihre Dachdämmung. In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) heißt es dazu:

"Wird bei Maßnahmen nach Satz 2 Buchstabe a [… Soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass a) eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden, … ] der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m•K)) eingebaut wird."


Allerdings sollten Sie diese Punkte mitbedenken: Wenn Sie ohnehin die Dacheindeckung komplett erneuern, ist das eine gute Gelegenheit für eine gleichzeitige Aufsparrendämmung. Diese Form der Dachdämmung beseitigt Wärmebrücken am effektivsten und kann die Zwischensparrendämmung sehr gut ergänzen. Das kommt auch dem Wärmeschutz und sommerlichem Hitzeschutz im Dachgeschoss zu Gute.

Und vergessen Sie nicht zu prüfen, ob eine Förderung für Ihre Dachdämmung in Frage kommt.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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