Ich möchte noch in diesem Jahr das Dach meines Häuschens (ehemaliger Bungalow BJ 1980) sanieren: Alte Dachhaut entfernen (Wellbitumen), Dachüberhang an den Giebelseiten vergrößern, Dämmung, neue Dachhaut (Blech).
Was muss ich beachten, erhalte ich dafür Förderung, wie gehe ich weiter vor? Welche förderfähigen Kosten fallen an?
Bei der Dachsanierung greifen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Diese fordern den Einbau einer Dämmung, sodass das Dach einen U-Wert von 0,24 W/m²K erreicht. Da wir aus der Ferne leider keine konkreten Tipps zur Umsetzung geben können, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Experten aus Ihrer Region. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.
Ist die Dämmung besser als von der EnEV vorgeschrieben, fördert die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) die Maßnahme mit zinsgünstigen Darlehen über das Programm 151/152 oder einmaligen Zuschüssen in Höhe von 10 Prozent über das Programm 430. Wichtig ist, dass Sie die Mittel noch vor dem Beginn der Bauarbeiten zusammen mit einem Energieberater beantragen. Alles Wichtige dazu haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung".
Ein unverbindliches Angebot bekommen Sie über die Seite "Was kostet die Dachsanierung?".
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Dachsanierung".