Muss bei einem Fassadenanstrich (>100 qm) eine Wärmedämmung angebracht werden? Das Haus ist BJ. 1960.
Nein. Die Dämmpflicht der Fassade greift nur dann, wenn Sie den Außenputz erneuern, ohnehin dämmen oder eine Verschalung anbringen. So ist es in Paragraf 48 i. V. m. Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachzulesen.