Auf der Spitzbodenebene des Mehrfamilienhauses befinden sich zwei ausgebaute Wohnräume im Sondereigentum und ein Abstellraum im Gemeinschaftseigentum ohne Dachdämmung. Zwischen Wohn-und Abstellräumen sind Leichtbauwände. Ist nach EnEV das Dach des Abstellraumes zu dämmen?
Eine Pflicht zur Dachdämmung gibt es in der EnEV nicht. Möglicherweise greift eine Nachrüstverpflichtung zur Dachbodendämmung in unbeheizten, zugänglichen Dachräumen. Ob das bei Ihrem Mehrfamilienhaus der Fall ist, hängt unter anderem vom Baujahr und der Bauweise der obersten Geschossdecke ab (Holzbalkendecke oder Betondecke).