Wenn ich eine EG-Wohnung erwerbe, besteht auch hier die Pflicht, das Dach bzw. die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn die Dämmung hier nicht ausreicht?
Nein. Eine Ausnahme von der Dämmpflicht gilt ohnehin nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern, von denen ein Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. In allen anderen Gebäuden muss die Dämmung bereits durchgeführt sein. Nachlesen können Sie das in § 47 GEG.
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