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Expertenrat

Muss ich die oberste Geschossdecke dämmen, wenn ich eine EG-Wohnung kaufe?

Frage von Thomas Z. am 13.11.2025 

Wenn ich eine EG-Wohnung erwerbe, besteht auch hier die Pflicht, das Dach bzw. die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn die Dämmung hier nicht ausreicht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Eine Ausnahme von der Dämmpflicht gilt ohnehin nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern, von denen ein Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. In allen anderen Gebäuden muss die Dämmung bereits durchgeführt sein. Nachlesen können Sie das in § 47 GEG.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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