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Expertenrat

Wo steht im GEG, wann die Dämmpflicht bei einer Dachsanierung gilt?

Frage von Marcus W. am 05.07.2024 

Bezüglich der Dämmpflichten bei Änderungen am Dach schreiben Sie auf Ihrer Seite, dass die Pflicht bei Steildächern nur gilt, wenn Eindeckung und Lattung und Verschalung erneuert werden. Im GEG finde ich diese Einschränkung nicht. Woher stammt diese Information?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Vorgabe finden Sie in Anlage 7 des GEG in Zeile 9b der Tabelle. Hier heißt es: Ein U-Wert von 0,24 gilt für "Gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen, einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände) [bei]:

  • Ersatz oder Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen oder
  • Aufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von Wänden oder
  • Aufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken

Anzuwenden ist das nur auf opake Bauteile"

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