Meine Frage geht in Richtung Sanierung eines Flachdaches einer WEG-Liegenschaft. Das Gebäude (Baujahr 1969) benötigt eine einlagige Sanierungsmaßnahme, da die obere Schweißbahnabdichtung geschrumpft ist. Die darunter liegende ist völlig intakt. Ist in diesem Fall eine Dämmung vorgeschrieben?
Sofern die neu aufgebrachte Dachhaut das Dach losgelöst von den bereits vorhandenen Lagen wasserdicht abdichtet, gelten die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung und Sie müssen das Dach dämmen. Anders ist das bei einer Regeneration der Abdichtung durch eine neue Abdeckung, die das Dach allein nicht wasserdicht abdichten kann. In diesem Fall greift die Dämmpflicht nicht. Nachzulesen sind die Anforderungen in § 9 i. V. m. Anlage 3 der EnEV sowie in der 15. Auslegungsstaffel zu Fragen zur EnEV von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz.