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Expertenrat

Ist die Fassadendämmung Pflicht, wenn der Vorbesitzer mit der Putzerneuerung begonnen hat?

Frage von Winnie  G. am 24.10.2016 

Wir möchten gern ein Haus, welches 1936 erbaut wurde, kaufen. Der jetzige Eigentümer hat bereits begonnen, die Fassade zu sanieren. Auf der 36er-Außenwand wurde bereits ein Grundputz aufgebracht. Es fehlen Feinputz und Farbe. Eine energetische Sanierung würde durch uns in Bezug auf Heizungserneuerung und Geschossdeckendämmung sowie der Dacherneuerung mit Solar- oder Photovoltaikanlage erfolgen.
Meine Frage: Muss das Haus nach der EnEV außen gedämmt werden, da wir mehr als 10 % an der Fassade erneuern? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung kann eine eindeutige Antwort auf Ihre Anfrage nicht gegeben werden. Denn generell gilt, dass bei der Erneuerung des Außenputzes an einem bestehenden Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden müssen. (Anlage 3 Absatz 1 EnEV 2014)

Die Dämmfplicht des Vorbesitzers würde damit auf Sie übergehen. Da der Unterputz aber bereits aufgebracht wurde, ist eine Wirtschaftlichkeit der Maßnahme unter Umständen nicht mehr gegeben, sodass nach § 25 der EnEV eine Befreiung wegen besonderer Umstände oder unbilliger Härte beantragt werden kann. Da der Vollzug der Energieeinsparverordnung den Bundesländern obliegt, müssen diese über den Einzelfall entscheiden. Auskunft bekommen Sie dabei von der unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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