Ich habe gehört, dass bei Aufschweißen neuer Dachbahnen auf ein altes Flachdach ein U-Wert für das Dach von 0,14 W/(m²K ) vorhanden sein muss, sonst muss das Dach gedämmt werden. Stimmt das?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine entsprechende Dämmpflicht für Dächer. Diese greift bei einem Flachdach immer dann, wenn Sie im Bestand eine Abdichtung durch eine neue Abdichtung mit gleicher Funktion ersetzen. Ausnahmen bestehen, wenn die Sanierung nicht mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche betrifft oder dann, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Auch dann, wenn Sie eine neue Schicht aufbringen, die allein nicht als Abdichtungsebene infrage kommt, müssen Sie nicht dämmen.
Greift die Dämmpflicht für Flachdächer, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Alternativ erfüllen Sie die Vorgaben auch, wenn Sie die technisch höchstmögliche Dämmstärke einbauen. Zugelassen sind dabei Dämmstoffe der WLG 035 oder besser. Verwenden Sie eine Einblasdämmung oder Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, sind auch Materialien der WLG 045 zulässig.
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